„Kinder haben das Recht, frei von Gewalt und mit Achtung ihrer persönlichen Würde aufzuwachsen."

Dazu gehört das Recht auf Hilfe, wenn ihre Grenzen nicht respektiert werden. Als großer Träger hat FRÖBEL zusätzlich zur gesetzlichen Verpflichtung eigene Strukturen geschaffen, um bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung achtsam und kompetent reagieren zu können.

Kinder sollen in unseren Krippen, Kindergärten und Horten die Erfahrung machen, dass ihre Rechte, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention beschrieben sind, anerkannt und gelebt werden. So übernehmen wir ganz klar Verantwortung zum Schutz von Kindern, wenn wir Hinweise darauf erhalten, dass Kinder in ihrem Umfeld Gewalt, z. B. körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt erleben.

Werden den pädagogischen Fachkräften, z. B. durch Beobachtungen oder Äußerungen von Kindern Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung bekannt, erhalten sie umgehend eine vertrauensvolle und beratende Unterstützung durch die FRÖBEL-Kinderschutzbeauftragte Katrin Hentze und ihrem Team. FRÖBEL ist wichtig, dass Kinder an allen Orten das Recht erfahren, sich jederzeit Hilfe holen zu können.

„Kinder haben das Recht frei von Gewalt und mit Achtung ihrer persönlichen Würde aufzuwachsen. Dazu gehört das Recht auf Hilfe, wenn ihre Grenzen nicht respektiert werden."

 

„Ich weiß nicht, wie ich der Mama helfen soll. Sie hat so dolle geweint.“ - Unterstützung für Kinder, die Gewalt zwischen ihren Eltern erleben und das Recht haben, davor geschützt zu werden.

Luise (Name geändert), ein 5-jähriges Mädchen, vertraut sich in der entspannten Mittagspause einer FRÖBEL-Erzieherin an und berichtet spürbar verängstigt und unsicher, dass am Vorabend der neue Lebenspartner die Mama ganz laut angeschrien und ihr dann ins Gesicht geschlagen hätte, so dass die Mama auf den Boden gefallen ist. Wenn Kinder – gerade im häuslichen Umfeld, welches Geborgenheit geben und Schutzraum für sie sein soll – Zeugen von Gewalt werden, dann kann dies ihr Wohl und damit ihre gesunde Entwicklung gefährden. Berichten Kinder von solchen Erlebnissen, dann greift unser Schutzauftrag und die pädagogischen Fachkräfte sind in der Verantwortung, sich für den Schutz und damit das Aufwachsen von Kindern ohne Gewalt einzusetzen.

Den Erzieherinnen von Luise ist in den vergangenen Monaten bereits aufgefallen, dass sie verängstigter und verschlossener erschien. Manchmal bekam sie aber auch heftige unerklärliche Wutanfälle. Der Bericht von Luise könnte nun eine mögliche Erklärung für die Verhaltensänderungen sein. Vielleicht gab es in letzter Zeit viel Streit zu Hause? Vielleicht hat Luise bereits mehr als einmal Gewalt zwischen den Eltern erlebt? Die pädagogischen Fachkräfte müssen versuchen, eine Klärung der Situation herbeizuführen und dabei das FRÖBEL-Kinderschutzverfahren beachten.

Das Gespräch suchen

Nach einer anonymisierten Beratung durch Kinderschutzfachkräfte sucht die Kitaleitung das Gespräch mit der Kindesmutter. Ziel des Gespräches ist es, über die Äußerungen und Sorgen von Luise ins Gespräch zu kommen und sich einen Eindruck davon zu verschaffen, inwiefern die Mutter in der Lage ist, sich und ihr Kind vor dem scheinbar gewaltvollen Partner zu schützen. Der Kitaleitung ist es durch ihr Einfühlungsvermögen, aber auch durch ihre klaren Worte gelungen, ein offenes Gespräch mit der Mutter zu führen. Die Mutter bestätigte die Aussagen des Kindes, berichtete von einer derzeitigen räumlichen Trennung vom Partner, und dass sie sich bereits dazu Gedanken gemacht hätte, inwiefern Luise Hilfe braucht. Sie berichtete von ähnlichen eigenen Erfahrungen, und dass sie sich noch gut erinnern könne, wie sie sich als Kind unter dem Tisch versteckt hat, wenn es zu Gewalt zwischen ihren Eltern kam. Die Mutter war in der Lage, sich in Luise hinzuversetzen, zeigte sich äußerst entlastet und dankbar, dass die Kita mit ihr das Gespräch suchte und fand dadurch die zusätzliche Bestärkung, sich Unterstützung in einer Beratungsstelle zu suchen.

Luise wurde durch die Erzieherinnen über das Gespräch mit der Mutter informiert. In den folgenden Wochen konnte eine deutliche Veränderung beim Kind beobachtet werden – Luise wirkte zunehmend fröhlicher und offener, fand wieder leichter ins Spiel mit anderen Kindern und wirkte alles in allem sehr gelöst.

Die Kita-Leitung konnte in mehreren vertrauensvollen Gesprächen mit der Mutter und schließlich auch gemeinsam mit dem Stiefvater die Auswirkungen der Konflikte auf Luise besprechen, den Eltern dabei helfen, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen und in diesem Sinne, für die Abwendung der Gefährdung von Luise sorgen.

Fazit

Mit dem gesetzlichen Schutzauftrag werden pädagogische Fachkräfte aktiv mit in die Verantwortung genommen, bei möglichen Gefährdungen des Kindeswohls hinzusehen und besonnen zu handeln. Hier leisten FRÖBEL-Kindergärten täglich eine engagierte und mutige Arbeit, die das Recht der Kinder auf gewaltfreies Aufwachsen in den Mittelpunkt stellt.

Die Rechte von Kindern bilden das Fundament der pädagogischen Praxis in allen Fröbel-Einrichtungen. Sie sind in unserem pädagogischen Leitbild fest verankert.   

In den Wochen zwischen dem Weltkindertag und dem 30. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 2019 stellen wir jede Woche ein Kinderrecht aus dem Fröbel-Leitbild vor und zeigen, wie es in der täglichen Praxis gelebt wird.   

Weil uns über unsere eigene Arbeit hinaus wichtig ist, dass Erwachsene die Rechte von Kindern verstärkt wahrnehmen und in ihrem Handeln berücksichtigen, unterstützen wir unter anderem die Initiative Kinderrechte ins Grundgesetz.